Donnerstag, 24 November 2022 16:00

Auto tuning: Was ist überhaupt erlaubt?

Tuningsuche Tuningsuche pexels

Auch wenn moderne Autos in der Regel auf Wunsch bereits mit sportlichen Ausstattungs Paketen ausgeliefert werden, bedeutet das noch lange nicht, dass man sie nicht mehr tunen kann.

Vor allem Autoliebhaber, die ihren Wagen möglichst individuell gestalten möchten, greifen auf Tuning zurück. Dabei geht es nicht nur um die Optik, sondern häufig auch um die Technik - beispielsweise in Form einer Leistungssteigerung. Leider ist beim Tuning nicht alles erlaubt, was gefällt. Daher soll es im Folgenden darum gehen, auf welche Arten man sein Auto tunen darf.

 

Besonders wichtig: die ABE

Viele Anbauteile, zum Beispiel Seitenschweller oder Spoiler, werden mit der sogenannten ABE ausgeliefert - der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Teile mit einer ABE dürfen ohne Abnahme angebaut werden. Allerdings muss man in den meisten Fällen die entsprechende ABE in Originalform im Fahrzeug mitführen. Allerdings ist eine ABE nicht immer ein Freifahrtschein: Wenn die Funktion von anderen Bauteilen beeinträchtigt wird, kann in manchen Fällen doch eine Einzelabnahme erforderlich sein. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn man eine Leistungssteigerung mit einem Sportauspuff kombiniert.

Wie sieht es mit der Versicherung und der Betriebserlaubnis aus?

Auch um die Versicherung und die Betriebserlaubnis sollte man sich Gedanken machen, wenn man das eigene Auto tunen möchte. Es ist wichtig, dass man sich immer ganz genau daran hält, was vom Hersteller des entsprechenden Teils vorgegeben wird. Tut man das nicht, führt das in den meisten Fällen dazu, dass die Betriebserlaubnis erlischt. Das bedeutet konkret, dass man mit dem Auto nicht mehr fahren darf. Wenn man trotzdem fährt, zahlt man für diese Ordnungswidrigkeit ein recht hohes Bußgeld und muss mit einer Stilllegung rechnen.

Allerdings gibt es noch ein weiteres Problem. Wenn man sich zum Beispiel bei Tuningsuche inspirieren lassen hat und ein bestimmtes Teil bestellt und nicht ordnungsgemäß verbaut hat, kann es Probleme mit der Versicherung geben. Es ist nämlich so, dass bei fehlender Betriebserlaubnis auch meistens kein Versicherungsschutz besteht. Das kann zur echten Katastrophe werden, wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt wird - unabhängig von der Schuldfrage. Meistens übernimmt die Versicherung den Schaden zunächst, fordert aber anschließend die Kosten wieder ein.

Was hat es mit der amtlich genehmigten Bauart auf sich?

Im Hinblick auf Tuning hört man häufig von der sogenannten amtlich genehmigten Bauart. Diese besagt, dass bestimmte Teile eines Autos eine amtlich genehmigte Bauart aufweisen müssen. Das ist besonders oft bei Bauteilen der Fall, die die Sicherheit eines Fahrzeugs beeinflussen - zum Beispiel der Motor, die Bremsen oder die Reifen. Auch bei Änderungen der Akustik muss eine amtlich genehmigte Bauart vorliegen. Nachdem man ein Teil mit einer amtlich genehmigten Bauart eingebaut hat, muss man den Umbau in der Regel von einem Sachverständigen abnehmen lassen, der dann letztendlich eine Anbaubescheinigung ausstellt, sofern alles passt.

Was, wenn man das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen bewegt?

Wenn man das Auto nicht auf öffentlichen Straßen bewegt, gelten die oben genannten Beschränkungen nicht. Das ist zum Beispiel auf Privatgrundstücken oder Rennstrecken der Fall. Auch genehmigte Fahrten auf abgesperrten Geländen fallen unter diese Regelung. Nichtsdestotrotz muss man eventuell auf andere Gesetze achten - zum Beispiel den Umwelt- oder Lärmschutz. Auch auf dem Weg zu einem privaten Gelände dürfen die Fahrzeuge nicht im Straßenverkehr bewegt werden. Man benötigt immer einen Hänger oder ein anderes Transportmittel.

Grundsätzlich gibt es viele Wege, sein Fahrzeug auf legalem Wege zu tunen und individualisieren. Am besten informiert man sich vorab über die geltenden Bestimmungen.