Dabei macht es einen Unterschied, ob das Auto durch die Polizei von einem öffentlichen Grund abgeschleppt wird oder vom Eigentümer eines privaten Grundes.
Aber Fahrzeuge müssen nicht immer abgeschleppt werden. In bestimmten Fällen werden verbotswidrig abgestellte Autos nur so weit versetzt, wie es notwendig ist. Das ist meistens der Fall, wenn sich in der Nähe ein geeigneter Parkplatz befindet und so die Straßenverkehrsordnung nicht mehr beeinträchtigt wird. Manchmal muss ein Auto auch geöffnet werden, um es Abschleppen zu können. Natürlich kann der Wagen dann nicht einfach ungesichert stehen bleiben und bloßes Versetzen ist nicht möglich. Der Wagen muss dann auf einen Verwahrplatz oder einen Betriebshof der Abschleppfirma gebracht werden.
Bei den Kosten stellt sich die Frage, ob der Fahrer ausfindig gemacht werden kann oder nicht. Sollte das nicht der Fall sein, muss der Fahrzeughalter die anfallenden Kosten übernehmen. Der Fahrer und der Halter bzw. Besitzer des Wagens können die gleiche Person sein, müssen sie aber nicht. Die Kosten, die bei einem Verfahren für Bußgeld anfallen, werden separat von den Abschleppkosten verrechnet. Eine Strafe mit Bußgeld kommt durch den Verstoß der Verkehrsvorschriften zustande.
Sollte der Fahrer zu dem falsch geparkten Auto zurückkommen, bevor der Abschleppwagen eintrifft, können Kosten für eine Leerfahrt berechnet werden. Dieser Fall tritt ein, wenn der Wagen nur für dieses Fahrzeug gerufen wurde. Es darf aber kein neuer Abschleppwagen angefordert werden, wenn bereits ein passendes Fahrzeug in der Nähe verfügbar ist. Die Höhe der allgemeinen Abschleppkosten kann stark variieren. Je nach Kommune sind auch die Gebühren für die Verwaltung anders und das Abschleppunternehmen Frankfurt kann für Wochentage und Tageszeiten andere Preise verrechnen als derselbe Betrieb in Stuttgart.
Es kann auch sein, dass das Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit aufgrund von Falschparken eingestellt wird und der Strafzettel nicht zu zahlen ist. Doch das bedeutet nicht, dass die Abschleppkosten deswegen wegfallen. Wen zum Zeitpunkt des Abschleppens eine objektive Gefahrenlage bestand, ist es verpflichtend die Abschleppkosten zu bezahlen. Dabei ist es auch unwichtig, ob der Fahrer oder der Halter das Verschulden trifft.
Doch was passiert, wenn der Wagen von einem privaten Grundstück abgeschleppt wird? Bei einem Geschäft oder einem Lokal ist der Fall recht klar. Wurde das Auto abgestellt, ohne dass man selbst Kunde ist, kann es auf eigene Kosten abgeschleppt werden. Der Besitzer möchte die Parkplätze für seine Kunden freihalten. Aber auch ein Mieter kann ein Fahrzeug von einem privaten Grundstück räumen lassen, wenn der Besitz durch das Falschparken gestört wird. Bei einem Privatbesitzer empfiehlt es sich, einen Anwalt hinzuzuziehen. Viele Versicherungen bei einem Autoclub stellen Rechtsberatung für diese Fälle zur Verfügung.
Das Amtsgericht muss hier eine finale Entscheidung treffen. Dabei geht es meist darum, dass ein Schadenersatz vom Falschparker gezahlt werden muss. Dieser Betrag sollte an das Gebot der Wirtschaftlichkeit angepasst werden und sollte keine übertrieben hohen Kosten verursachen. Man sollte aber schon mit Beträgen zwischen 200 und 400 Euro rechnen. Der Aufwand des Abschleppers und Platz, auf dem falsch geparkt wurde, sind dabei wesentliche Faktoren.
Donnerstag, 12 August 2021 09:11
Was kostet das Abschleppen und wann muss man bezahlen?
Ein Strafzettel für Falschparken ist sehr ärgerlich. Wird jedoch das Auto wegen Falschparkens abgeschleppt, können auch noch zusätzliche Kosten auf den Besitzer zukommen.