Mittwoch, 12 August 2020 11:42

Wie stelle ich eine Putzkraft ein - legal?

Gebäudereinigung Frankfurt Gebäudereinigung Frankfurt

Eine zuverlässige Reinigungskraft zu finden ist gar nicht so einfach, wie man denkt – zumindest, wenn diese nicht in Schwarzarbeit beschäftigt werden soll.

 

Einige verlangen für ihre Dienste utopische Preise, bei anderen lässt die Arbeitsqualität zu wünschen übrig und überhaupt: gutes Personal ist Mangelware, denn die Nachfrage ist groß. Das Angebot an wirklich guten Reinigungsservices, wie der Gebäudereinigung Frankfurt, ist rar gesät. Doch wie kann eine professionelle Putzkraft, die legal arbeitet, überhaupt angestellt werden? Der folgende Artikel liefert die Antwort.

Schwarzarbeit im Reinigungsgewerbe

In circa 4,3 Millionen deutschen Haushalten werden Putzkräfte illegal beschäftigt. Das macht rund 80 bis 90 Prozent aller Arbeitskräfte aus. Offiziell angemeldet sind dagegen nur circa 300.000 Haushaltshilfen.

Doch nicht immer tragen die Arbeitgeber die Schuld an dem illegalen Beschäftigungsverhältnis. Auch die Reinigungskräfte selbst ziehen es oft vor, unangemeldet zu arbeiten. Dabei drohen bei einer illegalen Beschäftigung einer Haushaltshilfe massive Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro.

Legale Arbeitsverhältnisse durch Mini-Job

Wenn sie legal arbeiten, befürchten viele Reinigungshilfen finanzielle Nachteile. Arbeitgeber sollten Putzhilfen, die bis dato noch keinem Mini-Job nachgehen, trotzdem unbedingt auf 450 Euro Basis anmelden – dann bleibt dieser noch immer der gleiche Netto- wie Bruttolohn.

Darüber hinaus entsteht so für die Reinigungskraft der Vorteil, dass eine Lohnfortzahlung im Falle einer Erkrankung besteht, sowie Anspruch auf bezahlten Urlaub. Ebenfalls besteht dann eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle.

Dabei ist die Anmeldung der Putzhilfe für den Arbeitgeber nicht kompliziert. Diese kann ganz einfach im Internet bei der Mini-Job-Zentralem durch das Ausfüllen eines Formulars vorgenommen werden, welches anschließend beide Parteien unterschreiben.

Vorteile für den Arbeitgeber

Arbeitgeber liegen generell falsch, wenn sie davon ausgehen, dass sie für eine legale Haushaltshilfe tiefer in die Tasche greifen müssen als bei einem illegalen Beschäftigungsverhältnis.

Von der Einkommenssteuer können pro Jahr 20 Prozent der Ausgaben abgesetzt werden. Bei großen Summen ist dies zwar nicht lohnenswert, bei kleineren – wie im Falle einer Putzhilfe – allerdings schon. Oft bleibt so sogar ein Ersparnis gegenüber einer illegalen Anstellung. Kostenlos dazu gibt es ein gutes Gefühl, weil kein illegales Beschäftigungsverhältnis mehr vorliegt.

Rechnung statt Mini-Job

Wenn die Ausübung eines Mini-Jobs für die Putzhilfe nicht infrage kommt, sollten Verbraucher nach einer Reinigungskraft suchen, die auf Rechnung arbeitet. Dann handelt es sich nämlich offiziell um eine gewerbetreibende Reinigungskraft.

Wichtig ist, dass auf dieser besagten Rechnung die Steuernummer vermerkt ist. Der Aufwand lohnt sich besonders für die Kundschaft der selbstständigen Reinigungskraft – denn, auch in diesem Fall gibt es einen Steuerbonus. Bei der Steuer kann die Tätigkeit als haushaltsnahe Dienstleistung geltend gemacht werden. Dafür muss die Rechnung allerdings in Form einer Überweisung beglichen worden sein.

Portale für Putzhilfen

Wenn auch nach langer Suche noch keine geeignete, legale Reinigungskraft gefunden wurde, können Verbraucher es auch über professionelle Reinigungsfirmen oder spezielle Portale im Internet probieren.

Dabei sollte allerdings genau auf das jeweilige Geschäftsmodell geachtet werden. Einige Anbieter nehmen lediglich die Rolle eines Vermittlers ein, andere wiederum arbeiten mit Putzkräften, die fest bei ihnen angestellt sind.

Die Letzteren stellen für die Kunden eine größere Sicherheit dar, dass sie eine legale Haushaltshilfe zu beschäftigen. Doch auch die großen Internet-Portale suchen händeringend nach guten Putzkräften – unter Umständen kann also auch hier die Suche längere Zeit in Anspruch nehmen.