Wurde das Auto erst kürzlich umfassend überprüft – mit dem Ergebnis einer einwandfreien Fahrtauglichkeit – muss sich in Gedanken erst einmal nicht mehr mit dem Thema der Hauptuntersuchung beschäftigt werden. Allerdings kommt der nächste TÜV-Termin oft schneller als gedacht.
Es stehen im Übrigen verschiedene offizielle Prüforganisationen zur Auswahl, bei denen die Hauptuntersuchung durchgeführt werden kann, wie beispielsweise der KÜS HU Nürnberg - Eine Alternative zum TÜV lässt sich so immer finden.
Der Sinn der Hauptuntersuchung
Die Hauptuntersuchung für Fahrzeuge stellt grundsätzlich eine umfassende Begutachtung von LKWs, Motorrädern oder Autos dar, welche in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss.
Mit dieser wird generell der Zweck verfolgt, sicherzustellen, dass sämtliche Fahrzeuge, welche sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, den vorgegebenen Sicherheitsstandards entsprechen. Genutzt wird dabei eine Wirk-, Funktions- und Sichtprüfung, sodass keine Zerlegung des Fahrzeuges nötig ist.
In der Umgangssprache wird die Hauptuntersuchung auch als „TÜV“ bezeichnet, da die Hauptprüfungsorganisation in Deutschland in dem Technischen Überwachungsverein besteht.
So häufig ist der TÜV durchzuführen
Die erste Hauptuntersuchung steht für ein Auto nach seiner Erstzulassen nach 36 Monaten an. Im Anschluss daran muss es der Überprüfung in regelmäßigem Abstand von 24 Monaten unterzogen werden.
Die Abgasuntersuchung ist seit dem Jahr 2010 außerdem in die Hauptuntersuchung integriert – auch diese ist dann für einen Zeitraum von zwei Jahren gültig. Falls an einem Fahrzeug jedoch Veränderungen oder Umbauten vorgenommen wurden, können die normalen Fristen auch anders ausfallen, etwa, wenn ein Auto mit zusätzlichen Scheinwerfern ausgestattet wurde.
Verfügt ein Fahrzeug über ein Saisonkennzeichnen und die anstehende Hauptuntersuchung wäre außerhalb seiner jeweiligen Saison fällig, ist es auch möglich, die TÜV-Prüfung erst dann durchzuführen, wenn es wieder in Betrieb genommen wird.
Überzogene Frist der Hauptuntersuchung – Welche Konsequenzen drohen?
Die Frist für die anstehende Hauptuntersuchung sollte grundsätzlich keinesfalls versäumt werden – Toleranz zeigt der Gesetzgeber in diesem Zusammenhang nämlich kaum. Für das Einhalten der jeweiligen Fristen ist allein der Fahrzeughalter verantwortlich.
Geht es um leichte Anhänger, Motorräder oder PKW, besteht die Sanktion in einer überzogenen Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate in einem Verwarngeld von 15 Euro. Wird der fällige TÜV-Termin um mehr als vier Monate überzogen, drohen bereits 25 Euro und bei einer Überziehung von mehr als 8 Monaten muss der Fahrzeughalter sogar mit einem Punkt in Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro rechnen.
Im Übrigen wird durch den Gesetzgeber auch eine vertiefte Hauptuntersuchung vorgesehen, wenn diese mehr als zwei Monate nach der eigentlichen Frist durchgeführt wird. Diese geht mit Mehrkosten von rund 20 Prozent einher. Kommt es jedoch zu einer Verkehrskontrolle, in deren Zuge festgestellt wird, dass die Frist zum TÜV überschritten wurde, kann das Verwarngeld auch wesentlich höher ausfallen – daneben ist mit Punkten in Flensburg zu rechnen.
Ist ein Fahrzeug mit einem abgelaufenen TÜV in einen Unfall verwickelt, besteht ebenfalls die Gefahr, dass die Versicherung nicht haftet.